Die GEMA hat die Verhandlungen mit YouTube für “vorerst gescheitert” erklärt. Sie wendet sich nun an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, damit diese prüft, ob die Forderungen berechtigt sind.
Gleichzeitig hat YouTube eine Abmahnung erhalten: Damit will die GEMA die “willkürliche Einblendung von Sperrtafeln” unterbinden. Die GEMA hat sich im Streit mit YouTube an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt gewandt. Dieses soll nun für 1000 urheberrechtlich geschützte Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire prüfen, ob die geforderte Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent angemessen ist. Gleichzeitig hat die GEMA die Verhandlungen mit YouTube für gescheitert erklärt und dem Portal eine Abmahnung zukommen lassen: Damit soll die Einblendung von Sperrtafeln untersagt werden.
Quelle : silicon.de
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