Ein eBay-Verkäufer, der sein Apple iPhone 3G S zum Preis von 1 Euro auf der Auktionsplattform angeboten hatte, muss dieses tatsächlich zu diesem Preis verkaufen. Allerdings: Grundsätzlich kann ein Verkäufer sich auf einen Irrtum berufen und den Kaufvertrag wirksam anfechten, wie das Amtsgericht Bremen (Az.: 23 C 0317/12, Urteil vom 5. Dezember 2012) jüngst entschieden hat.
Quelle und Weiterlesen : teltarif.de
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